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Buchungsbedingungen:
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Zahlungsbedingungen
Die auf genannten Zahlungsfristen (Anzahlung innerhalb 14 Tage
nach Buchung und Restzahlung spätestens 14 Tag vor Anreise)
sollten eingehalten werden. Im Falle der Nichtleistung erlangt
Punkt 3 (Rücktritt vom Vertrag) Gültigkeit.
Stehen im Falle
von kurzfristigen Buchungen weniger als 14 Werktage für die
Überweisung des Mietzinses bis zum vorgesehenen Bezug des Objektes
zur Verfügung, ist der Mietzins sofort in voller Höhe zu
überweisen.Erfolgt der Eingang der Anzahlung/Restzahlung oder
Gesamtzahlung nicht fristgerecht, ist der Vermieter berechtigt,
das Mietobjekt erneut der Vermietung zuzuführen (Es gilt das
Eingangsdatum der Überweisung auf dem Empfängerkonto).
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Leistungsumfang
Die Ferienhäuser und Ferienwohnungen sind für die jeweils gebuchte
Personenzahl ausgestattet und entsprechend der
Prospektbeschreibung eingerichtet. Dem Vermieter ist es gestattet,
bei geringerer Personenzahl einzelne Schlafräume nicht zur
Verfügung zu stellen.
Tiere werden nur nach vorheriger
Absprache und gegen Gebühr aufgenommen. Ohne ausdrückliche
Zustimmung des Vermieters ist die Unterbringung von Tieren im
Mietobjekt nicht gestattet. Bestätigte Tieraufenthalte werden in
der Buchungsbestätigung schriftlich aufgeführt. Im Mietobjekt ist
Tieren der Zutritt zu Wellness- und Sanitärbereichen sowie zu den
Schlafzimmern untersagt.
Für nicht angemeldete Personen oder
Hunde, die über die vertraglich vereinbarte Personenzahl hinaus
anreisen, gelten folgende Zusatzpreise, zahlbar vor Ort in bar:
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Erwachsene: 30 € pro Nacht
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Kinder bis einschließlich 13 Jahre: 25 € pro Nacht
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Hund: 15 € pro Nacht
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Kinderbett: 10 € pro Aufenthalt
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Whirlpool: 300 € pro Aufenthalt (nur für Holzchalet möglich)
Tagesgäste sowie wechselnde Gäste (z. B. bei Gruppen mit
durchtauschenden Personen) sind vom Mieter ausdrücklich vorab
selbstständig anzumelden und bedürfen der schriftlichen Zustimmung
der Familie Jungwirth bzw. des Vermieters. Auch für Tagesgäste
(ohne Übernachtung) gelten folgende Pauschalen, zahlbar vor
Ort:
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Erwachsene Tagesgäste: 20 € pro Tag
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Kinder bis einschließlich 13 Jahre: 15 € pro Tag
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Hund (Tagesgast): 10 € pro Tag
Besuche ab einer Übernachtung werden wie reguläre
Übernachtungsgäste behandelt und entsprechend zum vollen Satz
berechnet.
Der Mieter ist verpflichtet, die tatsächliche Anzahl aller
Übernachtungsgäste und Tagesgäste wahrheitsgemäß anzugeben. Es ist
untersagt, ohne Zustimmung der Familie Jungwirth / des Vermieters
weitere Personen oder Tiere einzuladen oder diesen Zutritt zum
Mietobjekt zu gewähren. Eine verspätete oder unterlassene
Anmeldung stellt eine Verletzung des Mietvertrags dar.
Wird
vom Mieter die tatsächliche Gästeanzahl nicht vollständig
angegeben, oder weigert sich der Mieter vor Ort zur Zahlung der
fälligen Zusatzkosten, oder werden ohne Genehmigung zusätzliche
Gäste eingeladen oder zugelassen, so ist der Vermieter berechtigt,
den Mietvertrag fristlos zu kündigen. Der Mieter haftet in diesem
Fall vollumfänglich für den entstandenen Mietausfallschaden sowie
alle dadurch verursachten Zusatzkosten.
Die maximale
zulässige Personenzahl (einschließlich Kinder und Babys)
beträgt:
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Holzchalet: 20 Personen und 1 Hund (mehr Hunde nur auf Anfrage
und mit schriftlicher Zustimmung der Familie Jungwirth)
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Dienberger Ferienhaus: 12 Personen und 1 Hund
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Ferienwohnungen Tulpe und Lavendel: jeweils 6 Personen und 1
Hund
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Sorgfaltspflicht, Haftung und Nutzung
Der Mieter hat den Mietgegenstand sowie dessen
Einrichtungsgegenstände pfleglich zu behandeln und etwaige Schäden
unverzüglich dem Vermieter zu melden. Er haftet für sämtliche
Schäden, die er, weitere Personen oder Tiere, denen er Zutritt zum
Mietgegenstand gewährt, verursachen – unabhängig vom Verschulden.
Die Nutzung ist ausschließlich auf die reine Urlaubsnutzung
beschränkt; gewerbliche Zwecke sowie laute Partyveranstaltungen,
auch private, sind nicht gestattet. Seminare sind jedoch
möglich.
Die Nutzung des Mietgegenstands mit mehr Personen
als gebucht ist nicht gestattet. Die gesetzlichen Vorgaben,
insbesondere für Ruhezeiten (Nachtruhe von 22:00 bis 06:00 Uhr),
sowie die für Wohn- und Naturschutzgebiete geltenden behördlichen
Bestimmungen sind einzuhalten. Das Rauchen in den Ferienhäusern,
Ferienwohnungen sowie in den Gemeinschaftsräumen ist untersagt.Der
Mieter haftet für sich und seine Gäste selbst für etwaige Unfälle
und deren Folgekosten, die in der Ferienwohnung, dem Ferienhaus
oder auf dem gesamten Grundstück auftreten. Der Mieter und seine
Gäste verzichten ausdrücklich darauf, bei Unfällen oder
Folgeansprüchen jegliche Ansprüche gegenüber dem Vermieter geltend
zu machen. Eine Haftung des Vermieters für Schäden ist
ausgeschlossen, wenn diese durch die Aufsichtspflicht der
Erziehungsberechtigten hätten verhindert werden können.
Der
Mieter ist verpflichtet, seine Mitreisenden über Gefahren, diese
Regelungen sowie deren Aufsichtspflichten zu informieren. Eine
durchgehende Nutzung des Schwimmbades kann nicht garantiert
werden. Der Vermieter behält sich das Recht vor, das Schwimmbad
vorübergehend zu schließen, wenn Schäden an der Technik, schlechte
Wasserqualität, Befall mit Viren oder Bakterien oder ähnliche
absehbare Gefährdungen der Gäste auftreten.
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Annahme und Rücktritt vom Vertrag
Die Annahme des Vertrages bleibt dem Mieter und Vermieter
vorbehalten. Er gilt nach beiderseitiger schriftlicher (per
formloser E-Mail) Nachricht durch den Mieter und durch die
anschließende Buchungsbestätigung des Vermieters als vom Mieter
und Vermieter angenommen und wird damit für beide Vertragsparteien
verbindlich. Eine Unterschrift des Mieters bedarf es nicht. Der
Vermieter ist bei höherer Gewalt (Untergang oder Beschädigung des
Ferienhauses, z. B. durch Feuer, Sturm, Hagel, Schneebruch,
Rohrbruch oder Ähnlichem) berechtigt, jederzeit vom Vertrag
zurückzutreten. Die Mietkosten oder anteiligen Kosten werden in
diesem Fall in voller Höhe zurückerstattet. Ein darüber hinaus
gehender Schadensersatzanspruch an den Vermieter ist
ausgeschlossen.
Der Vermieter ist bei vertragswidriger
Nutzung durch den Mieter jederzeit berechtigt, den Vertrag
fristlos zu kündigen. Nach einer verbindlichen Buchung ist eine
Reduzierung der angemeldeten Gästezahl nicht möglich. Eine spätere
Änderung führt nicht zu einer Preisminderung, unabhängig davon, ob
einzelne Gäste nicht anreisen. Für die vollständige Zahlung der
gebuchten Leistung haftet stets der Mieter. Zusätzliche Gäste
können hinzugefügt werden; die entsprechenden Kosten ergeben sich
aus Punkt 2.
Der Mieter haftet bei Vertragsverletzung
für den entstandenen Mietausfallschaden. Im Falle eines Rücktritts
vom Vertrag durch den Mieter haftet dieser dem Vermieter für den
entstandenen Mietausfallschaden, sofern es trotz zumutbarer
Bemühungen nicht gelingt, die Ferienunterkunft anderweitig zu
vermieten.
Das Risiko der Nichtanreise kann durch eine
Reiserücktrittskostenversicherung abgesichert werden. Eine solche
Versicherung ist im Mietpreis nicht enthalten.
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Sonstiges
Mündliche Absprachen zu diesem Vertrag haben keine Gültigkeit.
Änderungen und Ergänzungen zu diesem Vertrag bedürfen der
Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages
unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit
des übrigen Vertrages. Rechtswahl es findet deutsches Recht
Anwendung.
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