Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB für den Dienberger Hof in der Fassung vom 26.12.2024

Durch das Abschließen einer Buchung, Buchungsanfrage oder sonstigen Reservierung auf der Seite, stimmen sie automatisch den AGBs zu.

Buchungsbedingungen:
  1. Zahlungsbedingungen

    Die auf genannten Zahlungsfristen (Anzahlung innerhalb 14 Tage nach Buchung und Restzahlung spätestens 14 Tag vor Anreise) sollten eingehalten werden. Im Falle der Nichtleistung erlangt Punkt 3 (Rücktritt vom Vertrag) Gültigkeit.
    Stehen im Falle von kurzfristigen Buchungen weniger als 14 Werktage für die Überweisung des Mietzinses bis zum vorgesehenen Bezug des Objektes zur Verfügung, ist der Mietzins sofort in voller Höhe zu überweisen.Erfolgt der Eingang der Anzahlung/Restzahlung oder Gesamtzahlung nicht fristgerecht, ist der Vermieter berechtigt, das Mietobjekt erneut der Vermietung zuzuführen (Es gilt das Eingangsdatum der Überweisung auf dem Empfängerkonto).
  2. Leistungsumfang

    Die Ferienhäuser und Ferienwohnungen sind für die jeweils gebuchte Personenzahl ausgestattet und entsprechend der Prospektbeschreibung eingerichtet. Dem Vermieter ist es gestattet, bei geringerer Personenzahl einzelne Schlafräume nicht zur Verfügung zu stellen.
    Tiere werden nur nach vorheriger Absprache und gegen Gebühr aufgenommen. Ohne ausdrückliche Zustimmung des Vermieters ist die Unterbringung von Tieren im Mietobjekt nicht gestattet. Bestätigte Tieraufenthalte werden in der Buchungsbestätigung schriftlich aufgeführt. Im Mietobjekt ist Tieren der Zutritt zu Wellness- und Sanitärbereichen sowie zu den Schlafzimmern untersagt.
    Für nicht angemeldete Personen oder Hunde, die über die vertraglich vereinbarte Personenzahl hinaus anreisen, gelten folgende Zusatzpreise, zahlbar vor Ort in bar:
    • Erwachsene: 30 € pro Nacht
    • Kinder bis einschließlich 13 Jahre: 25 € pro Nacht
    • Hund: 15 € pro Nacht
    • Kinderbett: 10 € pro Aufenthalt
    • Whirlpool: 300 € pro Aufenthalt (nur für Holzchalet möglich)
    Tagesgäste sowie wechselnde Gäste (z. B. bei Gruppen mit durchtauschenden Personen) sind vom Mieter ausdrücklich vorab selbstständig anzumelden und bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Familie Jungwirth bzw. des Vermieters. Auch für Tagesgäste (ohne Übernachtung) gelten folgende Pauschalen, zahlbar vor Ort:
    • Erwachsene Tagesgäste: 20 € pro Tag
    • Kinder bis einschließlich 13 Jahre: 15 € pro Tag
    • Hund (Tagesgast): 10 € pro Tag
    Besuche ab einer Übernachtung werden wie reguläre Übernachtungsgäste behandelt und entsprechend zum vollen Satz berechnet.
    Der Mieter ist verpflichtet, die tatsächliche Anzahl aller Übernachtungsgäste und Tagesgäste wahrheitsgemäß anzugeben. Es ist untersagt, ohne Zustimmung der Familie Jungwirth / des Vermieters weitere Personen oder Tiere einzuladen oder diesen Zutritt zum Mietobjekt zu gewähren. Eine verspätete oder unterlassene Anmeldung stellt eine Verletzung des Mietvertrags dar.
    Wird vom Mieter die tatsächliche Gästeanzahl nicht vollständig angegeben, oder weigert sich der Mieter vor Ort zur Zahlung der fälligen Zusatzkosten, oder werden ohne Genehmigung zusätzliche Gäste eingeladen oder zugelassen, so ist der Vermieter berechtigt, den Mietvertrag fristlos zu kündigen. Der Mieter haftet in diesem Fall vollumfänglich für den entstandenen Mietausfallschaden sowie alle dadurch verursachten Zusatzkosten.

    Die maximale zulässige Personenzahl (einschließlich Kinder und Babys) beträgt:
    • Holzchalet: 20 Personen und 1 Hund (mehr Hunde nur auf Anfrage und mit schriftlicher Zustimmung der Familie Jungwirth)
    • Dienberger Ferienhaus: 12 Personen und 1 Hund
    • Ferienwohnungen Tulpe und Lavendel: jeweils 6 Personen und 1 Hund
  3. Sorgfaltspflicht, Haftung und Nutzung

    Der Mieter hat den Mietgegenstand sowie dessen Einrichtungsgegenstände pfleglich zu behandeln und etwaige Schäden unverzüglich dem Vermieter zu melden. Er haftet für sämtliche Schäden, die er, weitere Personen oder Tiere, denen er Zutritt zum Mietgegenstand gewährt, verursachen – unabhängig vom Verschulden. Die Nutzung ist ausschließlich auf die reine Urlaubsnutzung beschränkt; gewerbliche Zwecke sowie laute Partyveranstaltungen, auch private, sind nicht gestattet. Seminare sind jedoch möglich.
    Die Nutzung des Mietgegenstands mit mehr Personen als gebucht ist nicht gestattet. Die gesetzlichen Vorgaben, insbesondere für Ruhezeiten (Nachtruhe von 22:00 bis 06:00 Uhr), sowie die für Wohn- und Naturschutzgebiete geltenden behördlichen Bestimmungen sind einzuhalten. Das Rauchen in den Ferienhäusern, Ferienwohnungen sowie in den Gemeinschaftsräumen ist untersagt.Der Mieter haftet für sich und seine Gäste selbst für etwaige Unfälle und deren Folgekosten, die in der Ferienwohnung, dem Ferienhaus oder auf dem gesamten Grundstück auftreten. Der Mieter und seine Gäste verzichten ausdrücklich darauf, bei Unfällen oder Folgeansprüchen jegliche Ansprüche gegenüber dem Vermieter geltend zu machen. Eine Haftung des Vermieters für Schäden ist ausgeschlossen, wenn diese durch die Aufsichtspflicht der Erziehungsberechtigten hätten verhindert werden können.
    Der Mieter ist verpflichtet, seine Mitreisenden über Gefahren, diese Regelungen sowie deren Aufsichtspflichten zu informieren. Eine durchgehende Nutzung des Schwimmbades kann nicht garantiert werden. Der Vermieter behält sich das Recht vor, das Schwimmbad vorübergehend zu schließen, wenn Schäden an der Technik, schlechte Wasserqualität, Befall mit Viren oder Bakterien oder ähnliche absehbare Gefährdungen der Gäste auftreten.
  4. Annahme und Rücktritt vom Vertrag

    Die Annahme des Vertrages bleibt dem Mieter und Vermieter vorbehalten. Er gilt nach beiderseitiger schriftlicher (per formloser E-Mail) Nachricht durch den Mieter und durch die anschließende Buchungsbestätigung des Vermieters als vom Mieter und Vermieter angenommen und wird damit für beide Vertragsparteien verbindlich. Eine Unterschrift des Mieters bedarf es nicht. Der Vermieter ist bei höherer Gewalt (Untergang oder Beschädigung des Ferienhauses, z.B. durch Feuer, Sturm, Hagel, Schneebruch, Rohrbruch oder ähnlichem) berechtigt, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten. Die Mietkosten oder anteiligen Kosten werden in diesem Fall in voller Höhe zurückerstattet. Ein darüberhinausgehender Schadensersatzanspruch an den Vermieter ist ausgeschlossen. Der Vermieter ist bei vertragswidriger Nutzung durch den Mieter jederzeit berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Der Mieter haftet bei Vertragsverletzung für den entstandenen Mietausfallschaden. Für den Fall des Rücktritts vom Vertrag durch den Mieter haftet er dem Vermieter für den entstandenen Mietausfallschaden, soweit es trotz Bemühungen nicht gelingt, die Ferienunterkunft anderweitig zu vermieten. Das Risiko der Nichtanreise kann durch eine Reiserücktrittskostenversicherung abgesichert werden. Eine solche Versicherung ist im Mietpreis nicht enthalten.
  5. Sonstiges

    Mündliche Absprachen zu diesem Vertrag haben keine Gültigkeit. Änderungen und Ergänzungen zu diesem Vertrag bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des übrigen Vertrages. Rechtswahl es findet deutsches Recht Anwendung.

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