AGB für den Dienberger Hof in der Fassung vom 26.12.2024
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Buchungsbedingungen:
Zahlungsbedingungen
Die auf genannten Zahlungsfristen (Anzahlung innerhalb 14 Tage nach Buchung und Restzahlung spätestens 14 Tag vor Anreise) sollten eingehalten werden. Im Falle der Nichtleistung erlangt Punkt 3 (Rücktritt vom Vertrag) Gültigkeit. Stehen im Falle von kurzfristigen Buchungen weniger als 14 Werktage für die Überweisung des Mietzinses bis zum vorgesehenen Bezug des Objektes zur Verfügung, ist der Mietzins sofort in voller Höhe zu überweisen.Erfolgt der Eingang der Anzahlung/Restzahlung oder Gesamtzahlung nicht fristgerecht, ist der Vermieter berechtigt, das Mietobjekt erneut der Vermietung zuzuführen (Es gilt das Eingangsdatum der Überweisung auf dem Empfängerkonto).
Leistungsumfang
Die Ferienhäuser / die Ferienwohnungen sind für die gebuchte Personenzahl ausgestattet und entsprechend der Prospektbeschreibung eingerichtet. Dem Vermieter ist es gestattet bei geringer Personenzahl einige Schlafräume nicht zur Verfügung zu stellen. Tiere werden nur nach vorheriger Absprache gegen Gebühr aufgenommen. Ohne vorherige Absprache ist die Unterbringung von Tieren im Mietgegenstand nicht möglich. Bestätigte Tieraufenthalte werden in der Buchung aufgeführt. Im Mietgegenstand ist für Tiere der Zutritt von Wellnessbereich und Sanitärbereichen nicht gestattet, ebenso der in Schlafzimmern. Für Personen und Hunde, die nicht im Vertrag aufgeführt sind, werden folgende Preise vor Ort in bar zusätzlich berechnet:
Erwachsene € 30,- pro Nacht
Kinder bis 13 Jahre € 25,- pro Nacht
Hund € 15,- pro Nacht
Kinderbett € 10,- pro Aufenthalt
Whirlpool € 300,- pro Aufenthalt (nur für Holzchalet möglich)
Sollte der Gast nicht alle Gäste anmelden oder sich vor Ort der Bezahlung für die Mehrzahl der Gäste weigern, ist der Vermieter durch vertragswidriger Nutzung/nicht Einhaltung des Vertrags durch den Mieter jederzeit berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Der Mieter haftet bei Vertragsverletzung für den entstandenen Mietausfallschaden.
Maximale Personenanzahl:
Holzchalet: 20 Personen und 1 Hund (mehr Hunde nur per Anfrage und Rückmeldung von Familie Jungwirth möglich)
Dienberger Ferienhaus: 12 Personen und 1 Hund
Ferienwohnungen Tulpe und Lavendel: jeweils 6 Personen und 1 Hund
Sorgfaltspflicht, Haftung und Nutzung
Der Mieter hat den Mietgegenstand sowie dessen Einrichtungsgegenstände pfleglich zu behandeln und etwaige Schäden unverzüglich dem Vermieter zu melden. Er haftet für sämtliche Schäden, die er, weitere Personen oder Tiere, denen er Zutritt zum Mietgegenstand gewährt, verursachen – unabhängig vom Verschulden. Die Nutzung ist ausschließlich auf die reine Urlaubsnutzung beschränkt; gewerbliche Zwecke sowie laute Partyveranstaltungen, auch private, sind nicht gestattet. Seminare sind jedoch möglich. Die Nutzung des Mietgegenstands mit mehr Personen als gebucht ist nicht gestattet. Die gesetzlichen Vorgaben, insbesondere für Ruhezeiten (Nachtruhe von 22:00 bis 06:00 Uhr), sowie die für Wohn- und Naturschutzgebiete geltenden behördlichen Bestimmungen sind einzuhalten. Das Rauchen in den Ferienhäusern, Ferienwohnungen sowie in den Gemeinschaftsräumen ist untersagt.Der Mieter haftet für sich und seine Gäste selbst für etwaige Unfälle und deren Folgekosten, die in der Ferienwohnung, dem Ferienhaus oder auf dem gesamten Grundstück auftreten. Der Mieter und seine Gäste verzichten ausdrücklich darauf, bei Unfällen oder Folgeansprüchen jegliche Ansprüche gegenüber dem Vermieter geltend zu machen. Eine Haftung des Vermieters für Schäden ist ausgeschlossen, wenn diese durch die Aufsichtspflicht der Erziehungsberechtigten hätten verhindert werden können. Der Mieter ist verpflichtet, seine Mitreisenden über Gefahren, diese Regelungen sowie deren Aufsichtspflichten zu informieren. Eine durchgehende Nutzung des Schwimmbades kann nicht garantiert werden. Der Vermieter behält sich das Recht vor, das Schwimmbad vorübergehend zu schließen, wenn Schäden an der Technik, schlechte Wasserqualität, Befall mit Viren oder Bakterien oder ähnliche absehbare Gefährdungen der Gäste auftreten.
Annahme und Rücktritt vom Vertrag
Die Annahme des Vertrages bleibt dem Mieter und Vermieter vorbehalten. Er gilt nach beiderseitiger schriftlicher (per formloser E-Mail) Nachricht durch den Mieter und durch die anschließende Buchungsbestätigung des Vermieters als vom Mieter und Vermieter angenommen und wird damit für beide Vertragsparteien verbindlich. Eine Unterschrift des Mieters bedarf es nicht. Der Vermieter ist bei höherer Gewalt (Untergang oder Beschädigung des Ferienhauses, z.B. durch Feuer, Sturm, Hagel, Schneebruch, Rohrbruch oder ähnlichem) berechtigt, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten. Die Mietkosten oder anteiligen Kosten werden in diesem Fall in voller Höhe zurückerstattet. Ein darüberhinausgehender Schadensersatzanspruch an den Vermieter ist ausgeschlossen. Der Vermieter ist bei vertragswidriger Nutzung durch den Mieter jederzeit berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Der Mieter haftet bei Vertragsverletzung für den entstandenen Mietausfallschaden. Für den Fall des Rücktritts vom Vertrag durch den Mieter haftet er dem Vermieter für den entstandenen Mietausfallschaden, soweit es trotz Bemühungen nicht gelingt, die Ferienunterkunft anderweitig zu vermieten. Das Risiko der Nichtanreise kann durch eine Reiserücktrittskostenversicherung abgesichert werden. Eine solche Versicherung ist im Mietpreis nicht enthalten.
Sonstiges
Mündliche Absprachen zu diesem Vertrag haben keine Gültigkeit. Änderungen und Ergänzungen zu diesem Vertrag bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des übrigen Vertrages. Rechtswahl es findet deutsches Recht Anwendung.
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